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11
Januar
2012

Die Künstlersozialkasse und die Rechtsform des Unternehmens

Die Novellierung des Künstlersozialgesetzes im Jahr 2007 (Drittes Gesetz zur Änderung des KSVG vom 12.06.2007, BGBl. I 2007, 1034) hat weitreichende Folgen für alle Unternehmen, die künstlerisch / publizistisch tätig sind.

Martin Marotz über die KSKBesonders jedoch für Unternehmen, die als Einzelfirma oder Personengesellschaft wie z.B. GbR oder OHG tätig sind.

Im Jahr 2008 kamen wir das erste Mal direkt in Kontakt mir der Künstlersozialkasse. Damals hatten wir noch die Gesellschaftsform einer GbR und waren damit natürlich direkt von der v. g. Novellierung betroffen. Bis dahin hatten wir unsere Abgaben immer auf diejenigen künstlerischen / publizistischen Leistungen bezahlt, die wir eingekauft hatten.

Geschrieben von Martin Marotz Kategorie Unternehmensführung