Zu diesem interessanten Thema habe ich wieder einmal einen Beitrag für unseren Blog geschrieben.
Rechtlicher Rahmen
Wer eine Fotodrohne gewerblich einsetzt, unterliegt in Deutschland – wer hätte es gedacht – einer Genehmigungspflicht. Denn nur wenn Luftaufnahmen mit einer Aufstiegsgenehmigung erstellt wurden, dürfen diese uneingeschränkt gewerblich genutzt werden. Dasselbe gilt übrigens auch für Fotografen, sie dürfen mit Fotodrohnen erstellte Luftaufnahmen nur an Kunden verkaufen, wenn diese über eine Aufstiegsgenehmigung legal erstellt wurden.