In meinem ersten Beitrag zur KSK habe ich diese beschrieben und bin im Schwerpunkt auf die Abgabepflicht für verschiedene Unternehmensformen eingegangen.
Im zweiten Beitrag ging es dann um das Thema Aufzeichnungspflicht für Unternehmen, insbesondere die der Kapitalgesellschaften.
Jetzt greife ich die Abgabepflicht für Unternehmen bei Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen auf.