Jetzt widme ich mich der Aufzeichnungspflicht für Unternehmen, insbesondere der von Kapitalgesellschaften. Wie schon erwähnt, sind ja die Gesellschafter eines Unternehmens nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) als künstlersozialabgabepflichtige Unternehmer verpflichtet, alle an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte aufzuzeichnen und einmal jährlich die abgabepflichtigen Entgelte an die KSK zu melden.