Am 14. April 2016 hat das Europäische Parlament die EU-Datenschutzgrundverordnung verabschiedet. Diese löst das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ab und wird ab Mai 2018 für alle in Europa zur Anwendung kommen. Was das konkret bedeutet, befindet sich aktuell noch in der Diskussion, da die Gesetzgeber Europas noch Interpretationsspielraum gelassen haben.