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17
Februar
2012

Die Künstlersozialkasse (KSK) und die Aufzeichnungspflicht

In meinem letzten Beitrag zur KSK habe ich diese beschrieben und bin im Schwerpunkt auf die Abgabepflicht für verschiedene Unternehmensformen eingegangen.

Martin Marotz über die KSK

Jetzt widme ich mich der Aufzeichnungspflicht für Unternehmen, insbesondere der von Kapitalgesellschaften. Wie schon erwähnt, sind ja die Gesellschafter eines Unternehmens nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) als künstlersozialabgabepflichtige Unternehmer verpflichtet, alle an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte aufzuzeichnen und einmal jährlich die abgabepflichtigen Entgelte an die KSK zu melden.

Geschrieben von Martin Marotz Kategorie Unternehmensführung