Abzocke mit Datenbankeinträgen für Gewerbeauskünfte
Wer ein Unternehmen gegründet oder eines übernommen hat, kennt das vielleicht.
Kaum ist die notarielle Seite erfolgreich über die Bühne und die Veröffentlichung im Handelsregister erfolgt, bekommt man haufenweise Post von vielerlei Unternehmen, die einem die Dringlichkeit und die Wichtigkeit von Firmeneinträgen in Gewerbeauskunftsdatenbanken mitteilen. Diese Offerten haben allesamt eine behördliche Gestaltung, sind teils auf grauem Recycling-Papier gedruckt und sollen so wohl einen wichtigen, offiziellen oder behördlich legitimierten Eindruck vermitteln.
Ungeachtet vom tatsächlichen Nutzwert eines solchen Eintrags – die in den Schreiben angegebenen Register bzw. Webadressen existieren zum Teil überhaupt nicht, sind diese Einträge keineswegs preiswert.
Das Unternehmen Gewerbeauskunft-Zentrale.de, von dem wir z.B. ein Schreiben erhalten haben, benennt einen monatlichen Teilbetrag von beispielsweise € 39,85, zzgl. MwSt. Wer jetzt nicht genau in die AGBs geschaut hat und das Schreiben unterschrieben zurückschickt, ist dem Absender schon auf den Leim gegangen. Im Kleingedruckten des Schreibens steht zu lesen, Zitat:
„Die jährliche Vergütung beträgt € 478,20, zzgl. MwSt., bei Mindestvertragslaufzeit € 956,40, zzgl. MwSt. Der Betrag ist einmal nach Auftragseingang zu entrichten und wiederholt sich jährlich …“
Weiter geht’s dann im Kleingedruckten zur Kündigungsfrist, Zitat:
„Für die bestellte Eintragung vereinbaren … eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Sofern der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate.“
Machen wir uns die Summe, um die es in v. g. Fall geht kurz transparent,
24 Monate x € 39,85 = € 956,40 netto
Ganz schön viel Geld für einen Eintrag in einem Verzeichnis mit absolut fragwürdigem Nutzwert. Übrigens, das Verzeichnis www.gewerbeauskunft-zentrale.de war zum Zeitpunkt meiner ersten Recherche nicht erreichbar. Wie auch immer, wer allerdings schon in die Falle getappt ist, sollte auf jeden Fall umgehend kündigen, um nicht noch ein weiteres Jahr vertraglich gebunden zu sein!
Noch ein besonders dreistes Vorgehen möchte ich erwähnen, und zwar von den sog. „HRB Handelsregisterbekanntmachungen“ mit Sitz in Berlin. Kurz nach Veröffentlichung unserer Handelsregistereintragung erhielten wir ein Schreiben mit angehängtem Überweisungsträger. Der in das Register einzutragende Inhalt war identisch mit den Angaben unserer Eintragung beim Handelsregister, verbunden mit der folgenden Kostennote:
Pos. 001 Eintragung/Veröffentlichung € 430,00
Pos. 002 Eintragungungskosten € 49,00
Pos. 003 19% MwSt. € 91,00
Gesamtbetrag € 570,00
Der Schlusssatz im Kleingedruckten sei hier noch erwähnt, Zitat:
„Wenn keine Annahme bzw. Zahlung erfolgt, behalten wir uns vor, Ihre Daten zu löschen.“
Leider hat die HRB in Ihrem Schreiben vergessen mitzuteilen, in welches Register die Daten aufgenommen werden bzw. aus welchem Register die Daten dann ggf. gelöscht werden.
Aber Achtung! Beim flüchtigen Betrachten kann man schon den Eindruck bekommen, dass es sich hierbei um ein offizielles Schreiben handelt. Vor allem da in der Zeit nach der Eintragung eines Unternehmens im Handelsregister tatsächlich auch mehrere offizielle Schreiben und Rechnungen eintreffen. Also, immer genau prüfen und durchlesen, was da so an Rechnungen, auch als solche getarnt, eintriff,t und auf keinen Fall schnell etwas unterschreiben und zurückschicken, nur um es vom Schreibtisch zu haben! Das waren jetzt zwei Beispiele, stellvertretend für viele. Die Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen, genügend Futter hätte ich jetzt schon. Vielleicht greife ich das Thema noch einmal auf, wenn uns wieder eine besonders erwähnenswerte Offerte ins Haus flattert.