Bereits zum 01. Sept. 2009 wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Hinblick auf die Speicherung und werbliche Nutzung von Adressdaten erheblich verschärft. Dies geschah allerdings ohne große öffentliche Aufregung, denn es wurde eine Übergangsfrist bis zum 31.08.2012 beschlossen. Der Ablauf dieser Frist erwischt nun die meisten Unternehmen völlig unvorbereitet.
Jetzt wird es wirklich ernst!