Geschäftsrisiko Verleumdung
Ein Wort wiegt oft mehr als viele Taten. Es verbreitet sich wie ein Lauffeuer, und vor allem negative Inhalte und Gerüchte machen so manchem Geschäftsmann das Leben schwer. Verleumdungskampagnen und üble Nachreden vernichten all die guten Ergebnisse, die man mit den richtigen Maßnahmen zur Kundenbindung bislang erzielte.
Dem Täter beizukommen, ist oft schwierig, denn den Urheber der Verleumdung ausfindig zu machen, bereitet häufig Probleme. Es wird von einem zum anderen getuschelt und bald weiß es nicht nur fast jeder, sondern es erfolgt auch ein zuverlässiges Weitertragen diverser Falschinformationen. Wenn plötzlich die Kunden ausbleiben oder sich die Stammkundschaft seltsam verhält, sollte man der Sache auf den Grund gehen. Vor allem erfolgreiche Unternehmer sind vor Anfeindungen nicht gefeit. Sie ziehen den Neid der anderen auf sich und stehen in einem heftigen Konkurrenzkampf mit weiteren Anbietern. Schnell ist ein falsches Wort gefallen, das sich beispielsweise auf die Qualität der erbrachten Dienstleistungen und Waren oder aber auf den Misserfolg des Unternehmens bezieht. Verärgerte Kunden nehmen nicht selten auf diese Art und Weise Rache. Die Konkurrenz tut es sowieso. Gekündigte ehemalige Mitarbeiter verspüren einen Hass auf die Firma und reden deshalb schlecht über den früheren Arbeitgeber. Aus diesem Grund sind Unternehmen sehr viel mehr von Rufmord gefährdet als Privatpersonen. Betriebsinhaber müssen sich deshalb in besonderer Weise um einen dauerhaft guten Ruf bemühen.
Rufmord aus den eigenen Reihen
Auch unzufriedene, frustrierte Mitarbeiter neigen nicht selten dazu, ihren Unmut über das Unternehmen außerhalb des Firmengebäudes unverhohlen zu äußern. Es liegt offensichtlich in der Natur des Menschen begründet, hinter dem Rücken anderer zu lästern. Deshalb können selbst jene Mitarbeiter, die sich in der Firma loyal zeigen, üble Nachrede betreiben. Eine strafbare Verleumdung gemäß § 187 StGB liegt dann vor, wenn unwahre Tatsachenbehauptungen dazu genutzt werden, eine Person oder eine Firma verächtlich zu machen. Diese Art der Diffamierung ist in der heutigen Zeit des Internets besonders häufig anzutreffen. Die tatsächliche Verbreitung lässt sich angesichts der Unüberschaubarkeit der vielen öffentlichen, aber auch nichtöffentlichen Gruppen kaum in ihrer Gesamtheit erfassen. Zahlreiche betroffene Firmen wenden sich deshalb vertrauensvoll an die Detektei Stuttgart, deren Mitarbeiter diskret recherchieren. War die Arbeit des Privatdetektivs erfolgreich, dann erwartet den Urheber der üblen Nachrede ein Strafverfolgungsverfahren wegen Verleumdung. Ein zivilrechtlicher Anspruch auf eine Unterlassung der unwahren Behauptungen ist ebenfalls möglich. Insbesondere dann, wenn Mitarbeiter in die Sache verwickelt sind, ist die Ermittlung des Übeltäters schwierig. Die Täter wissen sehr wohl um die rufschädigende Wirkung und sind sich bewusst, eine Straftat zu begehen. Vor allem im Internet verstecken sich diese Personen häufig hinter einem Alias-Profil.