Arbeitszeiterfassung ist schon heute Pflicht
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland ein emotional diskutiertes Thema. Ein Gesetzentwurf wurde vom Bundesarbeitsministerium vorgelegt, aber findet in der Ampelkoalition nicht nur Befürworter. Dabei stellt sich die Frage nach der Pflicht eigentlich gar nicht mehr, denn sie existiert schon.
Europäischer Gerichtshof fordert Gesetz
Schon im Jahr 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass in den Mitgliedsstaaten in der EU die Arbeitszeit gemessen werden muss. In Deutschland ist das Erfassen aktuell nur erforderlich, wenn die Arbeitszeit die gesetzlich vorgeschriebenen acht Stunden am Tag überschreitet. Im Urteil der höchsten europäischen Richter wurde ein Gesetz aus Spanien als nicht ausreichend erachtet. Das Gericht forderte die Staaten der Gemeinschaft auf, die generelle Aufzeichnung der Arbeitszeit verpflichtend zu regeln.
In Deutschland ist seit dem Urteil eine Debatte über den Sinn oder Unsinn eines solchen Gesetzes entbrannt. Einige Arbeitgeber sehen darin die Überwachung der Arbeitnehmer. Ausgerechnet die Gewerkschaften haben dagegen mit der Erfassung der Arbeitszeit eher kein Problem. Eigentlich ist diese Debatte sowieso überflüssig, weil die Entscheidung für ein Gesetz der Europäische Gerichtshof der Politik schon abgenommen hat.
Vorteile in der Personalführung
Aus einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums geht hervor, dass zunächst in elf Branchen die Arbeitszeit registriert werden soll. Betroffen sind die Baubranchen und die Gastronomie. Eine unkomplizierte Umsetzung ist Timemaster als digitale Zeiterfassung.
Das System lässt sich über jeden herkömmlichen Browser bedienen und ist damit auch gut für die Arbeitszeiterfassung im Homeoffice nutzbar. Ein modularer Aufbau der Software ermöglicht die punktgenaue Anpassung an die Erfordernisse des Unternehmens. Die Auswertungen lassen sich an den internen Workflow anpassen und ermöglichen eine genaue Abrechnung der Arbeitszeit. Diese Transparenz sorgt für Vertrauen beim Arbeitnehmer.
Dies wiederum ist die Basis für eine moderne Personalführung. Ein Ausdruck von Fairness ist die korrekte Abrechnung von Überstunden, die bei der Aufzeichnung ab der ersten Arbeitsstunde einfach nachvollziehbarer wird. Gerade in Zeiten eines Fachkräftemangels ist es wichtig, dass Mehrarbeit der Belegschaft fair und nachprüfbar abgerechnet wird. Andererseits haben Mitarbeiter auch das Recht, Pausen machen zu dürfen und diese auch einzuklagen. Wenn Unternehmer in diesem Zusammenhang von einer unzumutbaren Überwachung durch den Staat sprechen, müssen sie gegebenenfalls mal ihr Businessmodell überprüfen.
Die Erfassungspflicht gilt schon
Mit zahlreichen Argumenten versuchen aktuell die Chefetagen von Unternehmen zu erklären, warum eine Erfassung der Arbeitszeit nicht infrage kommt. Dabei haben sie in der Ampelkoalition in der FDP einen Verbündeten. Diese Debatten gehen jedoch ziemlich an der Realität vorbei, denn die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit gilt bereits seit 2019. Dank der Richter des Europäischen Gerichtshofes kann sie heute jeder Mitarbeiter einfordern. In Deutschland gibt es erste Beispiele, bei denen Betriebsräte die Arbeitszeiterfassung gerichtlich durchsetzten.
Anstatt zahlreiche Gründe für die Unmöglichkeit der Umsetzung zu suchen, ist es also an der Zeit, eine Lösung zu suchen. Ein digitaler Ansatz ist auch in dezentral arbeitenden Branchen möglich. Browserbasierte Systeme benötigen keine Installation einer App auf dem Mitarbeiter-Smartphone oder die Programmierung von Erfassungsgeräten. Das einzig Notwendige ist ein Computer mit einem Internetbrowser. Das sollte sich eigentlich bewerkstelligen lassen. Parallel kann man sich ja weiter streiten, ob das vom EuGH geforderte Gesetz sinnvoll ist oder nicht.