26
März
2017

Als Start-up an die Börse: Unter diesen Voraussetzungen klappt es

Viele Investoren haben inzwischen die Gründerszene als wachstumsstarken Markt entdeckt. Doch was muss ein Start-up mitbringen, damit der Börsengang erfolgreich ist? Ein Start-up, wie beispielsweise Finanzdienstleister Number 26, hat auf längere Sicht das Ziel, sich erfolgreich an der Börse zu etablieren, da die unternehmerischen Möglichkeiten für ein börsennotiertes Unternehmen steigen. Doch Start-ups sollten den Börsengang nicht vorschnell tätigen, um im Vorfeld die damit einhergehenden Risiken zu kennen und gegebenenfalls zu minimieren.

Mehrere Start-ups machten in der Vergangenheit durchaus mit einem schnellen Börsengang von sich reden. So z. B. das Internetversandhaus Zalando oder mehrere Marken von Rocket Internet. Im Jahr 2015 folgte die German Startup Group, die im Jahr 2012 gegründet wurde und die in Firmen wie Mister Spex oder Soundcloud investiert hat. Im Zusammenhang mit dem digitalen Geschäft und den sich so ergebenden Möglichkeiten für ein Start-up-Unternehmen, sich mit einem geringen Startkapital einen renditestarken Markt zu erschließen, wurde es in den vergangenen Jahren normaler, mit dem Börsengang nicht mehr lange zu warten. Noch vor zehn Jahren hatte der Kapitalmarkt nur äußerst wenige Start-ups als Investionsobjekte für die Anleger zu bieten.

Schneller Börsengang von Start-ups ist ein modernes Phänomen

Der schnelle Börsengang von Start-ups ist also ein Phänomen unserer Zeit. Das hat auch das Bundeswirtschaftsministerium erkannt und zum Anlass genommen, einen eigenen Index für deutsche Start-up-Unternehmen einzuführen, um deren Erfolge besser verfolgen zu können. Nicht nur den Unternehmern selbst kommt das zupass, sondern auch den Anlegern, die in die Gründerszene investieren möchten und angesichts der vielen Börsengänger von kleinen Unternehmen in der jüngsten Vergangenheit noch unschlüssig sind, welche Investition sich lohnt und welche eher nicht. Wegen des recht schnellen Wachstums von Start-up-Unternehmen aufgrund ihres Geschäftsmodells sind hohe Renditen bei passenden Investitionen zu erwarten, wobei natürlich das Risiko bei Investitionen in Start-ups deutlich höher ist als der Kauf von Wertpapieren etablierter Konzerne.

Mindestanforderungen an ein Unternehmen beim Börsengang

Um in Deutschland an die Börse gehen zu können, muss ein Unternehmen – und sei es auch ein relativ junges Start-up-Unternehmen – mehrere Voraussetzungen erfüllen. Die Gründung muss vor dem Börsengang mindestens zwei Jahre zurückliegen, eine erste Konsolidierungsphase muss also auch ein Start-up, das für einen Börsengang vorbereitet wird, bereits hinter sich haben.

Zudem sieht der sogenannte „Entry Standard“ der Deutschen Börse vor, dass ein Unternehmen ein Grundkapital von mindestens 750.000 Euro mitbringen muss und mindestens 30 Aktionäre aufweisen soll, die einen Streubesitzanteil von mindestens zehn Prozent am Unternehmen besitzen. Zudem müssen börsennotierte Unternehmen einen Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss eines Geschäftsjahres vorlegen sowie einen Halbjahresbericht veröffentlichen. Diese Anforderungen sind jedoch nicht gesetzlich festgelegt, sondern als Teilbereich des Open Market an der Frankfurter Börse privatwirtschaftlich festgelegt, sodass auch kleinere Unternehmen einen Börsengang wagen können. Der „Entry Standard“ wird jedoch Ende März 2017 durch das sogenannte KMU-Segment Namens „Scale“ ersetzt werden.

Kategorie Unternehmensführung