29
Oktober
2014

Mitarbeitermotivation ohne Steuerlast: Kaffee erhöht Arbeitsproduktivität

Tchibo Coffee Service GmbH: Mitarbeitermotivation ohne Steuerlast – Kaffee erhöht ArbeitsproduktivitätUm die Mitarbeiter dauerhaft zu motivieren, ist ein wertschätzender Umgang Voraussetzung – allein ausreichend ist er aber nicht. Die Angestellten möchten in jedem Fall auch wirtschaftlich von der eigenen Leistung profitieren. Eine Lohnerhöhung ist dazu aber nicht zwangsläufig das adäquate Mittel: Aufgrund hoher Lohnnebenkosten und progressiver Steuersätze kommt dem Mitarbeiter nur rund die Hälfte der Mehrausgaben zugute. Dabei gibt es steuerfreie Möglichkeiten der Mitarbeitermotivation.

Lohnerhöhungen: Steuer- und Sozialkassen schlagen zu

Einen zuverlässigen und leistungsfähigen Mitarbeiter möchte jedes Unternehmen gerne dauerhaft im Betrieb halten. Dass dafür neben dem guten Arbeitsklima auch eine angemessene Vergütung notwendig ist, dürfte niemanden überraschen. Bei einer Gehaltserhöhung fließt allerdings jeder zweite Euro entweder an den Fiskus oder in die Sozialkassen. Abgesehen von einer marginalen Erhöhung des Rentenanspruchs sieht der Arbeitnehmer davon keinen Cent wieder. Doch unter den Zuwendungen gibt es Alternativen, die den gleichen Zweck erfüllen und zudem noch steuerfrei sind.

Der Sachbezug monatlich bleibt steuerfrei

Sachzuwendungen sind komplett steuerfrei, sofern die Freigrenze von 44 Euro monatlich nicht überschritten wird. Wichtig dabei: Anders als bei einem Freibetrag wird oberhalb der Grenze die komplette Ausgabe steuerpflichtig. Zudem muss es sich tatsächlich um Sachleistungen handeln – Geldzahlungen werden auf das Einkommen angerechnet. Bei der Verwendung hingegen gibt es keine Beschränkungen, ein betrieblicher Zusammenhang muss nicht bestehen – viele Unternehmen verschenken Benzingutscheine an die Mitarbeiter. Allerdings: Der Betrag von 44 Euro darf auf dem Gutschein nicht ausgewiesen sein, ansonsten wird die volle Lohnsteuer fällig. Im Vordergrund stehen muss die Sachleistung, so kann ein Kraftstoffgutschein beispielsweise über eine bestimmte Menge Benzin oder Diesel ausgestellt werden.

Teure Weihnachtsfeier: Staat macht Ansprüche geltend

Häufig beschränkt sich die Motivation der Mitarbeiter auf eine ausgiebige Weihnachtsfeier. Wie die meisten anderen Ziele auch ist eine solche einmalige Maßnahme aber keinesfalls Erfolg versprechend – und in diesem Fall auch nicht zwangsläufig steuerfrei. Tatsächlich müssen die Ausgaben für eine Weihnachtsfeier auf 110 Euro pro Person beschränkt sein. Bei einer Überschreitung wird der gesamte Betrag lohnsteuerpflichtig. Alternativ können die Gesamtausgaben der Feier mit pauschal 25 Prozent vom Arbeitgeber versteuert werden.

Finanzierung der Weiterbildung: Unternehmen und Mitarbeiter profitieren

Gänzlich vom Fiskus unberührt bleiben Ausgaben für Weiterbildungsmaßnahmen, die der Arbeitgeber übernimmt. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass die Weiterbildung überwiegend dem betrieblichen Interesse geschuldet ist. In jedem Fall sollte nachgewiesen werden können, dass der Angestellte auch entsprechend seiner erhöhten Qualifikation verwendet werden kann. Eine solche Fortbildung bringt für den Unternehmer gleich mehrere Vorzüge mit sich: Zum einen wird tatsächlich zusätzliche Expertise mit in das Unternehmen geholt. Zum anderen erfährt der Mitarbeiter durch die Investition in seine Person eine Wertschätzung, die über die finanziellen Aufwendungen hinausgeht. Nicht zuletzt wird er aber auch an das Unternehmen gebunden: Denn das Fachwissen ist speziell für den eigenen Betrieb, die dortigen Arbeitsprozesse oder die genutzte Software anwendbar – bei der Konkurrenz kann der Mitarbeiter vermutlich nicht in derselben Verwendung eingesetzt werden.

Heißgetränk als Aufmerksamkeit: Kaffee in jedem Fall steuerfrei

Ebenso wie bei der Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen wird beim Genuss von Kaffee ein überwiegend betriebliches Interesse unterstellt. Auch hier bleiben sämtliche Aufwendungen, genau wie bei Mineralwasser oder Keksen, steuerfrei. Kaffee ist aber nicht nur bei fast allen Mitarbeitern beliebt, sondern dürfte noch aus ganz anderen Gründen die Motivation heben: An einem trüben Montagmorgen sorgt eine Tasse Kaffee für den nötigen Antrieb; dass das enthaltene Koffein Aufmerksamkeit, Stimmung und Konzentrationsfähigkeit erhöht, ist hinreichend belegt. Um die Versorgung mit Heißgetränken für das gesamte Büro sicherzustellen, ist kein großer Aufwand nötig.

Über den Autor

Tchibo Coffee Service GmbH

Tchibo Coffee Service bietet Komplettlösungen für die professionelle Kaffeeversorgung von Unternehmen an. Firmen können dort ganz einfach hochwertige Kaffeemaschinen mieten. Die Wartung und der Service zu den Geräten ist im Mietpreis bereits enthalten. Aus dem umfangreichen Sortiment kann die Kaffeesorte ausgewählt werden, die einem am besten schmeckt. Eine einfache Lösung: Das Unternehmen bezieht für die Kaffeeversorgung somit ganz einfach alles aus einer Hand.

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Kategorie Unternehmensführung